Ab 2027 fördert der Staat das neue Altersvorsorgedepot mit Grund- und Kinderzulagen – und auch Ärztinnen und Ärzte im Versorgungswerk können davon profitieren. Unser Rechner zeigt dir in wenigen Sekunden, wie viel Zulage du bekommst, was dich dein Beitrag nach Zulagen tatsächlich kostet und welches Depotguthaben sich bis zum Ruhestand ergeben könnte. Die Hintergründe erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber Altersvorsorgedepot für Ärzte.
Das Wichtigste auf einen Blick
Zulagen werden in dieser Beispielrechnung als erreichbar angenommen.
Vereinfachte Modellrechnung nach Rechtsstand September 2026. Keine Renditegarantie, Steuerberechnung oder Anbieterempfehlung. Zulagen, Förderberechtigung, Kosten und Besteuerung im Einzelfall prüfen. Der 1,0-%-Kostendeckel gilt nur für das Standardprodukt. Die Beispielauszahlung unterstellt gleichbleibende Rendite bis 85 und ist weder garantiert noch lebenslang.
Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Rechtsstand: September 2026 (Altersvorsorgereformgesetz). Deine Eingaben werden nicht gespeichert – die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser.
Dein Ergebnis kennst du jetzt – lass uns einordnen, ob das Depot zu dir passt.
Du möchtest wissen, ob du förderberechtigt bist und wie das Depot zu deinem Versorgungswerk und deiner übrigen Vorsorge passt? Wir ordnen dein Ergebnis gemeinsam mit dir ein – unabhängig und ohne Produktdruck.
Für viele Ärztinnen und Ärzte ist das Versorgungswerk die zentrale Altersversorgung. Das Altersvorsorgedepot kann sie ergänzen – vor allem, wenn diese Punkte auf dich zutreffen:
Ein Beispiel: Eine 35-jährige Fachärztin zahlt 150 € im Monat ein (1.800 € im Jahr) und erhält dafür 540 € Grundzulage. Ihr Eigenaufwand nach Zulage liegt bei 105 € im Monat. Bei angenommenen 5 % Bruttorendite und 1 % Kosten ergibt das Modell bis 67 rund 148.800 € vor Steuern – in heutiger Kaufkraft (2 % Inflation) etwa 78.900 €. Das ist keine Prognose: Reale Renditen schwanken.
Der Rechner ist bewusst einfach gehalten. Für deine Entscheidung solltest du diese Punkte zusätzlich im Blick behalten:
Alles zu Förderberechtigung, Steuern, Produktformen und Alternativen wie ETF-Depot oder Basisrente findest du in unserem Ratgeber Altersvorsorgedepot für Ärzte. Wie du darüber hinaus Vermögen aufbaust, liest du in Geldanlage für Ärzte und Aktien oder Fonds für Ärzte. Einen Vergleich von ETF-Sparplan und Rentenversicherung findest du in unserem Blog.
Anbieter dürfen die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Ob ein bestimmtes Produkt dann bereits abgeschlossen werden kann, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks können grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein. Dafür musst du deinem Versorgungswerk spätestens bis zum Ende des Beitragsjahres erlauben, die nötigen Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu übermitteln. Ob du im Versorgungswerk oder in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert bist, hängt unter anderem von deinem Befreiungsantrag ab.
Die volle Grundzulage von 540 € gibt es bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr – also 150 € im Monat. Für die Grundzulage ist grundsätzlich ein Mindestbeitrag von 120 € im Jahr nötig.
Bis zu 6.840 € pro Jahr sind möglich, die Grundzulage steigt oberhalb von 1.800 € aber nicht weiter, und auch der Sonderausgabenabzug ist begrenzt. Ob höhere Beiträge sinnvoll sind, hängt von Steuern, Kosten und Alternativen wie einem freien ETF-Depot ab.
Es ist eine vereinfachte Modellrechnung mit gleichbleibenden Annahmen. Steuern, Renditeschwankungen und konkrete Produktbedingungen sind nicht berücksichtigt. Rechne am besten mehrere Szenarien durch, um ein Gefühl für die Bandbreite zu bekommen.
Grundsätzlich nicht frei wie bei einem normalen Depot. Eine förderschädliche Verwendung kann Zulagen und Steuervorteile kosten. Für bestimmte gesetzlich geregelte Zwecke, etwa selbst genutztes Wohneigentum, gibt es Ausnahmen mit eigenen Voraussetzungen.
Telefonisch, persönlich oder online für dich da
Alternativ und zeitsparend ist die Online-Terminvereinbarung für eine Video-Beratung, ein Telefonat (wir rufen dich zu einer gewünschten Zeit an) oder vor Ort in Freiburg.
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