Die Bedeutung der Psychologen und Psychotherapeuten sowie Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie hat in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Nicht zuletzt, weil psychische Erkrankungen in Deutschland endlich weniger tabuisiert werden, als es im letzten Jahrhundert noch der Fall war. Somit wächst auch die Bedeutung der Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Zunächst einmal gibt es einen Unterschied in der Ausbildung. Während Psychologen und Psychotherapeuten ein Studium der Psychologie abgeschlossen haben, haben Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie regulär 12 Semester Humanmedizin studiert und eine anschließende klinische Ausbildung für weitere 5 Jahre zum Facharzt abgeschlossen.
Studierte Psychologen, die als Psychotherapeuten mit gesetzlich Versicherten arbeiten möchten, müssen nach dem abgeschlossenen Studium ebenfalls eine fünfjährige Ausbildung zum Psychotherapeuten durchlaufen. Dieses neue Ausbildungskonzept gibt es erst seit 2022. Für die Zeit davor galten andere Richtlinien für die Ausbildung von Psychologen und Psychotherapeuten.
Im Gegensatz zu Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie dürfen sowohl Psychologen als auch psychologische Psychotherapeuten keine medikamentöse Behandlung am Patienten vornehmen. Der Behandlungsansatz von Psychotherapeuten basiert also ausschließlich auf therapeutischen Maßnahmen wie Einzel- oder Gruppengesprächen. Psychologen hingegen arbeiten primär in der freien Wirtschaft, als Coaches oder auch an Schulen.
Psychiater sind aufgrund ihrer ärztlichen Approbation berechtigt, Medikamente zu verordnen, körperliche Untersuchungen durchzuführen oder auch in eine Klinik einzuweisen.
Aufgrund unserer Spezialisierung auf Humanmediziner betreuen wir natürlich Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. Ergänzend dazu sind wir aber auch Ansprechpartner für psychologische Psychotherapeuten, sofern sie mit einem ärztlichen Psychotherapeuten zusammen tätig sind, z. B. in einer Berufsausübungsgemeinschaft. Reine Psychologen können wir aufgrund unserer Spezialisierung leider nicht ausreichend betreuen und empfehlen daher bei Bedarf gerne einen Kollegen auf unserem großen Netzwerk, der sich auf Psychologen spezialisiert hat. Schließlich wollen wir stets eine optimale Betreuung sicherstellen.
Die Betreuung von psychologischen Psychotherapeuten ist dann sinnvoll, wenn eine Kooperation mit einem Psychiater besteht. Hier können Versicherungsprodukte gemeinsam für beide/alle Praxisinhaber günstiger sein, als der Abschluss einzelner Verträge. Viele Anbieter bieten nämlich Vergünstigungen an, wenn eine komplette Praxis versichert wird und nicht jedes Risiko individuell berücksichtigt werden muss.
Ansonsten nimm gerne Kontakt auf mit Sandra Möbius. Über ihre Website kann die Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten und -therapeutinnen auch direkt online beantragt werden.
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Versicherungen für Psychiater und Psychotherapeuten sind ein wichtiges Thema, mit dem man sich frühzeitig auseinandersetzen sollte. Als wichtigste Versicherung empfehlen wir zunächst den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, damit du vor den finanziellen Folgen eines Behandlungsfehlers geschützt bist.
Mindestens genauso wichtig wie die Berufshaftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn du aufgrund von Krankheit oder Kräfteverfall deiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachkommen kannst. Sie ist essenzieller Bestandteil der Arbeitskraftabsicherung und sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, damit du dir im Ernstfall keine Sorgen um deine finanzielle Lage machen musst.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der privaten Absicherung sollte eine Rechtsschutzversicherung sein. Insbesondere dann, wenn du selbstständig in deiner eigenen Praxis tätig bist. Dann bist du nämlich auch Arbeitgeber (Berufsrechtsschutzversicherung) und hast etliche Verträge mit Dienstleistern abgeschlossen (z. B. Mietvertrag für die Praxis, Serviceverträge für EDV, Telefonanlage, Kaufverträge für teure Gerätschaften, Lieferantenverträge, etc.). Denke daran, dass Behandlungsfehler an Patienten schnell in dem Vorwurf der Körperverletzung (Straftat!) enden und hierfür ein besonderer Einschluss (erweiterter Strafrechtsschutz) nötig ist.
Bist du selbstständig in einer eigenen Praxis tätig, solltest du dir außerdem Gedanken über die Absicherung deiner Praxis machen. Das kannst du zum einen über eine Praxisinhaltsversicherung machen. Diese stellt quasi das Pendant zur Hausratversicherung für deine psychotherapeutische Praxis dar. Hier kannst du Mobiliar, Gerätschaften und weitere Einrichtung z. B. gegen Wasserschäden, Einbruch-/Vandalismusschäden oder Brandschäden versichern.
Schau dir gerne auch mal unsere Seite zur Cyberversicherung an und wozu die überhaupt gut ist.
Ansonsten kannst du das Risiko versichern, dass deine Praxis aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder längerfristig geschlossen bleiben muss. Das geschieht über eine Praxisausfallversicherung. Sie deckt alle laufenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Niederlassung entstehen: Miete für Räumlichkeiten, Energiekosten, Personalkosten, Finanzierungskosten (z. B. auch Leasingkosten für Geräte, Fahrzeuge, …), Vertreterkosten. Die Praxisausfallversicherung stellt zudem eine gute Ergänzung für ein Krankentagegeld dar.
Viele niedergelassene Psychologen oder Psychotherapeuten sind privat krankenversichert. Aber auch wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchtest, hast du als Selbstständiger keinen Anspruch auf Krankengeld aus der GKV. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung, damit du im Falle einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert bist. Wenn du bereits in der PKV bist, hast du i. d. R. automatisch einen Krankentagegeld-Tarif abgeschlossen. Hier ist mit Beginn der Selbstständigkeit eine Anpassung des Tagessatzes erforderlich. Schließlich wird dein Einkommen in der Selbstständigkeit höher sein als zuvor. Wie hoch der Tagessatz sein soll, kannst du mit unserem Krankentagegeldrechner bestimmen.
Egal, ob du Facharzt für Psychiatrie oder psychologischer Psychotherapeut bist, am Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung führt kein Weg vorbei. Insbesondere dann nicht, wenn du in eigener Praxis tätig bist. Seit 2021 gilt für beide Berufsgruppen der verpflichtende Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 95e SGB V.
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt dich vor den finanziellen Folgen eines (Behandlungs-)fehlers, durch den Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstanden sind. Die Gesellschaft trägt nicht nur die entstandenen Kosten, wenn die Anforderung des Patienten berechtigt ist, sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Sie trägt also indirekt auch die Funktion einer Rechtsschutzversicherung.
Frau Müller ist seit einiger Zeit in deiner Praxis als Patientin in Therapie. Trotz regelmäßiger Sitzungen verschlechtert sich der Zustand von Frau Müller. Aus der Depression entwickeln sich Suizidgedanken, die Frau Müller in den Sitzungen immer wieder offen anspricht. Du versäumst es, weitere Maßnahmen zu ergreifen und setzt deine Therapie unverändert vor. Kurze Zeit später überlebt Frau Müller einen Suizidversuch und stellt nun Schadensersatzansprüche gegen dich. Sie plädiert darauf, dass du trotz Kenntnis der Suizidabsicht keine Maßnahmen ergriffen hast.
Die Schadenersatzforderungen erstrecken sich über den Einkommensverlust aufgrund der Arbeitsunfähigkeit, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen in der eigenen Immobilie sowie die Regressforderungen der privaten Krankenversicherung von Frau Müller. Insgesamt sprechen wir von Forderungen in Höhe von 1,5 Million Euro.
Ohne eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung würdest du mit deinem gesamten Privatvermögen haften. Du müsstest also sämtliche Vermögenswerte liquidieren, um die Forderung von unserer Beispielpatientin zu begleichen, und zwar für den Rest deines Lebens. Dieses Risiko kannst du begrenzen, indem du dich durch eine Berufshaftpflichtversicherung schützt.
Das sagen zufriedene Kunden
Wie oben bereits geschrieben, ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für niedergelassene Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtend.
Im § 95e SGB5 heißt es dazu genauer: „Die Mindestversicherungssumme beträgt drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für jeden Versicherungsfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen nicht weiter als auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden.“
Diese Mindestsummen muss deine Versicherung also haben. Besser ist aber tatsächlich eine noch höhere Absicherung. Unser Beispielschaden oben zeigt, dass insbesondere Personenschäden schnell in den Millionenbereich gehen können. Wir empfehlen daher mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzusichern. So bist du auf der sicheren Seite.
Eine entsprechende Versicherungsbestätigung musst du bereits beim Zulassungsausschuss vorlegen. Kümmere dich also rechtzeitig vor der Niederlassung um die benötigten Unterlagen.
Hier gelangst du zum Überblicksartikel über die Arzthaftfpflichtversicherung.
Telefonisch, persönlich oder online für dich da
Alternativ und zeitsparend ist die Online-Terminvereinbarung für eine Video-Beratung, ein Telefonat (wir rufen dich zu einer gewünschten Zeit an) oder vor Ort in Freiburg.
Ja, auch als angestellter Psychiater in einer Klinik oder angestellter psychologischer Psychotherapeut in einer Praxis benötigst du eine Berufshaftpflichtversicherung. Hier gilt zwar, dass du in der Regel bereits über deinen Arbeitgeber versichert bist (Klinikdeckung bzw. über die Berufshaftpflicht der Praxis).
… immer ein gewisses Restrisiko, z. B. wenn du als ärztlicher Psychiater außerhalb deiner beruflichen Tätigkeit aktiv werden musst (u. a. Erste-Hilfe-Maßnahmen, Freundschaftsdienste im Bekanntenkreis, …). Hier greift natürlich keine Klinikdeckung.
Außerdem kann es sein, dass dein Arbeitgeber bei dir Regress fordert. Dies kann der Fall sein, wenn du entgegen den Vorgaben deines Arbeitgebers gehandelt hast. Zwar wird der Schaden in erster Instanz über den Schutz des Arbeitgebers abgewickelt. Dieser kann dann den entstandenen Schaden bei dir einfordern und Regress nehmen. Um dich auch vor diesen Fällen umfassend zu schützen, solltest du auch als angestellter Psychiater oder psychologischer Psychotherapeut eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Nimm Kontakt zu uns auf.
So individuell wie die Ausbildungswege der einzelnen Berufsgruppen sind, so individuell sind auch die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung. Je nachdem, ob du selbstständig oder angestellt tätig bist, variieren die Kosten enorm. Bei einigen Anbietern gibt es zudem Nachlässe auf den Beitrag, wenn du Mitglied in einem Berufsverband bist.
Für Assistenzärzte, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie befinden, empfiehlt sich der Abschluss des Jungmedizinerkonzepts vom HDI. Für die Dauer der Weiterbildung können junge Ärzte hier für 69,02 € pro Jahr auf einen umfangreichen Berufshaftpflichtschutz setzen. Außerdem ist hier auch eine Premium-Privathaftpflichtversicherung kostenfrei enthalten.
Für alle weiteren Berufsgruppen bzw. Karrierestufen kannst du uns gerne eine unverbindliche Anfrage schicken oder dir gleich einen kostenfreien Beratungstermin buchen. Nachdem wir dein Risiko individuell erfasst haben, können wir dein persönliches Angebot für eine Berufshaftpflichtversicherung anfordern und dann das für dich am besten geeignete Produkt auswählen.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist einer der wichtigsten Bestandteile deiner privaten Absicherung, egal ob als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, als psychologischer Psychotherapeut oder Psychologe. Als niedergelassener Psychotherapeut ist die Berufshaftpflichtversicherung sogar zwingend erforderlich. Ein entsprechender Nachweis muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Im Zusammenspiel mit weiteren wichtigen Versicherungen für Psychotherapeuten (BU, Rechtsschutz, Krankentagegeld, Praxisversicherungen bei Niederlassung) bist du bestmöglich abgesichert.
Damit wir die Qualität unserer Beratung gewährleisten können, haben wir uns auf die Beratung von Psychiatern und psychologischen Psychotherapeuten spezialisiert, sofern Letztere mit Ersteren kooperieren. Wenn du Psychologe bist, helfen wir dir aber gerne bei der Suche nach dem passenden Berater.
Für ein unverbindliches Angebot oder bei offenen Fragen kannst du jederzeit Kontakt aufnehmen und anschließend einen persönlichen Termin buchen. Wir helfen dir dabei, den passenden Schutz für dich zu finden.
Über die Autorin
Sandra Möbius
Gründerin von Die Versicherungspsychologin · Versicherungsmaklerin
Sandra Möbius war fast 4 Jahre bei uns angestellt und machte sich anschließend als Versicherungsmaklerin mit ihrem eigenen Unternehmen selbständig. Sie war bereits bei uns als Account Managerin für die Kundenberatung zuständig und hat Artikel auf dieser Website erstellt und verbessert. Aktuell hilft sie gelegentlich noch bei uns aus, mit gewohnter fachlicher Klasse und immer direkt auf den Punkt. Gerne verlinken wir hier auf ihren großartigen, neuen Webauftritt
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