Stand: 22.10.2026 · Ratgeber · Rechengrößen der Sozialversicherung
Die Rechengrößen 2027 der Sozialversicherung steigen zum 1. Januar deutlich. Besonders stark wächst die Grenze, ab der sich Ärztinnen und Ärzte privat versichern können. Für viele Medizinerinnen und Mediziner verschiebt sich dadurch die Frage, ob und wann sich die PKV lohnt, und zwar in beide Richtungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Versicherungspflichtgrenze (JAEG) 2027: 84.150 EUR im Jahr (7.012,50 EUR monatlich), ein Anstieg um rund 8,7 % gegenüber 2026.
- Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 2027: 76.500 EUR im Jahr (6.375 EUR monatlich), inklusive einer einmaligen Sonderanhebung um 300 EUR monatlich.
- Bestandsschutz: Wer am 31.12.2026 bereits wegen seines Einkommens privat versichert ist, bleibt ab 80.550 EUR Jahresentgelt versicherungsfrei.
- Höchstbeitrag GKV 2027: voraussichtlich rund 1.383 EUR monatlich (kinderlos) bzw. rund 1.345 EUR (mit Kind).
- Wechselfenster 2026: Wer 2026 eine neue Stelle mit mehr als 77.400 EUR Jahresentgelt antritt, kann noch nach den bisherigen Regeln in die PKV wechseln.
- Für Assistenzärztinnen und -ärzte: Ein Optionstarif kann den späteren Wechsel in die PKV absichern.
Was sind Rechengrößen der Sozialversicherung?
Die Rechengrößen sind jährlich festgelegte Werte, mit denen Beiträge und Leistungen in der gesetzlichen Sozialversicherung berechnet werden. Sie werden über die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung bestimmt und orientieren sich an der Lohnentwicklung des Vorjahres.
Zwei Grenzen sind für Ärztinnen und Ärzte besonders wichtig:
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Bis zu diesem Betrag werden Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Darüber liegendes Einkommen bleibt beitragsfrei.
- Versicherungspflichtgrenze (JAEG): Sie entscheidet, ob Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig bleiben oder sich privat versichern können.
Rechengrößen 2027 im Überblick: Vergleich mit 2025 und 2026
Die Rechengrößen 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, größere Änderungen werden nicht erwartet.
| Rechengröße | 2025 (jährlich) | 2026 (jährlich) | 2027 (jährlich) | 2027 (monatlich) |
|---|---|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 73.800 EUR | 77.400 EUR | 84.150 EUR | 7.012,50 EUR |
| JAEG mit Bestandsschutz (§ 6 Abs. 8 SGB V)* | – | – | 80.550 EUR | 6.712,50 EUR |
| BBG Kranken- und Pflegeversicherung | 66.150 EUR | 69.750 EUR | 76.500 EUR | 6.375 EUR |
| BBG Rentenversicherung (allgemein) | 96.600 EUR | 101.400 EUR | 106.200 EUR | 8.850 EUR |
| Bezugsgröße | – | – | 49.560 EUR | 4.130 EUR |
* Gilt nach dem Entwurf für Beschäftigte, die am 31.12.2026 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert waren. Für Beschäftigte, die bereits am 31.12.2002 aus diesem Grund privat versichert waren, gilt 2027 eine besondere Grenze von 72.900 EUR.
Quelle: Rechengrößenverordnungen 2025 und 2026 sowie Kabinettsbeschluss 2027 (Stand 22.10.2026).
Warum der Sprung bei der Versicherungspflichtgrenze so wichtig ist
Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 um rund 8,7 %. Der Anstieg setzt sich aus der regulären Lohnentwicklung von 4,38 % und einer einmaligen Sonderanhebung um 300 EUR monatlich zusammen. Die gleiche Sonderanhebung gilt für die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung.
Der Sprung wirkt in zwei Richtungen:
- Mehr Ärztinnen und Ärzte bleiben länger in der GKV. Wer bisher knapp über der alten Grenze lag, kann durch den Anstieg wieder unter die neue Schwelle fallen. Dann besteht Versicherungspflicht in der GKV.
- Wer bereits privat versichert ist, sollte genau hinschauen. Für Beschäftigte, die am 31.12.2026 wegen ihres Einkommens privat versichert sind, sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor: Für sie gilt 2027 die Grenze von 80.550 EUR. Sinkt das Einkommen darunter, etwa durch Teilzeit, Elternzeit oder einen Stellenwechsel, kann eine Rückkehr in die GKV nötig werden.
Prüfen Sie Ihre Situation: Der Grenzwert-Check
Geben Sie Ihr regelmäßiges Jahresbruttoentgelt ein. Der Check zeigt, wo Sie im Verhältnis zu den Rechengrößen 2027 stehen. Das Ergebnis ist eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Jahresentgelt-Check 2027
Bereich 40.000 bis 120.000 EUR
Balkenskala: 0 bis 120.000 EUR. Erste Orientierung, keine verbindliche Prüfung.
Was bedeuten die Rechengrößen 2027 für Ihre Karrierephase?
Frühzeitig planen
Viele Assistenzärztinnen und -ärzte überschreiten die Grenze erst im Lauf der Weiterbildung, durch den Anstieg 2027 tendenziell später. Ein Optionstarif sichert den späteren Wechsel, auch wenn sich der Gesundheitszustand ändert.
Grenze genau prüfen
Liegt das Einkommen knapp über der Grenze, kann eine Gehaltsänderung entscheiden, ob Versicherungspflicht besteht. Entscheidend ist das regelmäßige Jahresentgelt. Mehr dazu: Krankenversicherung für angestellte Ärztinnen und Ärzte.
Lücke im Alter schließen
Versorgungswerke haben eigene Beitragsregeln. Mit steigendem Einkommen wächst die Lücke zur gewünschten Altersversorgung, zusätzliche Altersvorsorge für Ärzte gewinnt an Bedeutung.
Wechselfenster 2026: Wer jetzt noch in die PKV wechseln kann
Durch die Sonderanhebung kommt es auf den Zeitpunkt an. Entscheidend ist, ob Sie am 31.12.2026 bereits privat versichert sind und ob Sie in einer laufenden oder in einer neuen Beschäftigung arbeiten.
- Neue Beschäftigung in 2026: Wer 2026 eine neue Stelle antritt, etwa nach der Facharztprüfung oder als Oberärztin bzw. Oberarzt, und dabei voraussichtlich mehr als 77.400 EUR im Jahr verdient, ist von Beginn an versicherungsfrei und kann in die PKV wechseln.
- Laufende Beschäftigung: Steigt das Gehalt in einer bestehenden Stelle über die Grenze, endet die Versicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, und nur, wenn das Entgelt auch die ab 1. Januar geltende Grenze übersteigt. Für einen Wechsel zum 1.1.2027 muss das regelmäßige Jahresentgelt also über 84.150 EUR liegen.
- Ab 2027: Für einen erstmaligen Wechsel in die PKV gilt die erhöhte Grenze von 84.150 EUR.
| Regelmäßiges Jahresentgelt 2027 | Am 31.12.2026 privat versichert | Am 31.12.2026 gesetzlich versichert |
|---|---|---|
| über 84.150 EUR | bleibt versicherungsfrei | Wechsel in die PKV möglich |
| 80.550 bis 84.150 EUR | bleibt versicherungsfrei (Bestandsschutz) | versicherungspflichtig, kein Wechsel |
| 77.400 bis 80.550 EUR | wird versicherungspflichtig, Befreiung innerhalb von 3 Monaten möglich | versicherungspflichtig, kein Wechsel |
Vereinfachte Darstellung nach dem Verordnungsentwurf (Stand 22.10.2026). Unter 77.400 EUR besteht in der Regel Versicherungspflicht; Sonderfälle wie die Befreiung bei Teilzeit im Einzelfall prüfen.
Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht
Wer bisher privat versichert war und durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wieder versicherungspflichtig in der GKV wird, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen. So bleibt die bestehende private Krankenversicherung erhalten.
So läuft der Antrag ab
- Frist: 3 Monate nach Beginn der Versicherungspflicht, bei Versicherungspflicht ab 1. Januar 2027 also bis Ende März 2027
- Adressat: die zuständige gesetzliche Krankenkasse
- Nachweis: Bestätigung über einen gleichwertigen privaten Krankenversicherungsschutz
- Wichtig: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
Die Voraussetzungen können im Einzelfall von Ihrer Versicherungshistorie abhängen. Eine fachliche Prüfung vor dem Antrag lohnt sich.
Höchstbeitrag GKV: Warum die PKV für Ärztinnen und Ärzte oft attraktiv bleibt
Mit den Rechengrößen 2027 steigt auch der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung spürbar. 2026 liegt er für Kinderlose bei rund 1.261 EUR monatlich (rund 1.226 EUR mit Kind). Für 2027 sind bei unverändertem durchschnittlichem Zusatzbeitrag rund 1.383 EUR (kinderlos) bzw. rund 1.345 EUR (mit Kind) zu erwarten.
Allein die Sonderanhebung um 300 EUR monatlich verteuert den Höchstbeitrag um rund 63 bis 65 EUR im Monat, die sich Arbeitgeber und Beschäftigte im Wesentlichen teilen. Ihr tatsächlicher Beitrag hängt außerdem vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab, der deutlich über oder unter dem Durchschnitt liegen kann. Mit mehreren Kindern unter 25 Jahren sinkt der Pflegebeitrag weiter.
Berechnung mit allgemeinem Beitragssatz 14,6 %, durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2025: 2,5 %, 2026: 2,9 %) und Pflegebeitrag 4,2 % (kinderlos). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wird erst im November 2026 festgelegt; der Wert 2027 ist daher eine Schätzung.
Wechsel in die PKV: Warum der Zeitpunkt zählt
Wer früh einen Optionstarif oder eine Anwartschaft abschließt, sichert seinen Gesundheitszustand und vermeidet das Risiko, beim späteren Wechsel nicht mehr oder nur mit Zuschlägen versicherbar zu sein. Für Medizinerinnen und Mediziner gibt es teils besondere Konditionen.
Neben der Versicherungspflichtgrenze gibt es weitere Hürden, etwa den Gesundheitszustand. Deshalb sollte der Wechsel nicht allein am Gehalt festgemacht werden. Einen Überblick zu GKV, PKV und Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Seite Krankenversicherung für Ärzte.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab welchem Gehalt kann ich 2027 in die PKV wechseln?
Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2027 voraussichtlich bei 84.150 EUR Jahresentgelt (7.012,50 EUR monatlich). Liegt Ihr regelmäßiges Jahresentgelt darüber, können Sie sich privat versichern. Regelmäßige Sonderzahlungen wie ein vertraglich zugesagtes Weihnachtsgeld zählen mit, unregelmäßige Einmalzahlungen nicht.
Kann ich 2026 noch in die PKV wechseln?
Ja, wenn Sie 2026 eine neue Beschäftigung beginnen und voraussichtlich mehr als 77.400 EUR im Jahr verdienen. Dann sind Sie von Beginn an versicherungsfrei. In einer laufenden Beschäftigung endet die Versicherungspflicht erst zum Jahresende und nur, wenn Ihr Entgelt auch die Grenze 2027 von 84.150 EUR übersteigt.
Was passiert, wenn ich unter die Grenze rutsche?
Liegt das Jahresentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der GKV. Wer am 31.12.2026 bereits wegen seines Einkommens privat versichert war, bleibt nach dem Entwurf ab 80.550 EUR versicherungsfrei. Wer durch die Anhebung versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen.
Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 so stark?
Die Rechengrößen 2027 folgen der Lohnentwicklung, die für 2025 bei 4,38 % lag. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung kommt 2027 eine einmalige Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 EUR monatlich hinzu.
Gilt das auch für Versorgungswerke?
Nein. Versorgungswerke haben eigene Satzungen und Beitragsregeln. Die Rechengrößen der Sozialversicherung gelten dort nicht unmittelbar. Die Regeln Ihres Versorgungswerks sollten gesondert geprüft werden.
Sollte ich 2027 meinen PKV-Tarif wechseln?
Das hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Lebensplanung und Ihrem bestehenden Vertrag ab. Ein pauschaler Rat ist hier nicht seriös möglich. Eine individuelle Prüfung lohnt sich.
Sie wollen Ihre Situation konkret prüfen?
Wir beraten Sie unabhängig und ohne Verkaufsdruck. Einen Überblick gibt unsere Seite zur Krankenversicherung für Ärztinnen und Ärzte. Einen Termin können Sie direkt online vereinbaren.
Quellen
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 sollen steigen (Kabinettsbeschluss 7. Oktober 2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Meldung zum Kabinettsbeschluss
- BMAS: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027
- krankenkassen.de: Rechengrößen 2027
- PKV-Verband: Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026