Im Artikel Risikolebensversicherung haben wir bereits die wichtigsten Fakten zur Hinterbliebenenabsicherung für dich zusammengefasst. In diesem Artikel geht es um die Höhe der Todesfallleistung, die du in der Risikolebensversicherung maximal versichern kannst. Dabei schauen wir uns auch das Thema der Untersuchungsgrenzen an – also ab welcher Höhe vor Vertragsabschluss eine ärztliche Untersuchung notwendig ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die finanziellen Schutz im Todesfall des Versicherungsnehmers bietet. Sie zahlt eine vertraglich festgelegte Summe an die begünstigten Hinterbliebenen aus, wenn der Versicherte während der Laufzeit der Police stirbt. Der Zweck dieser Versicherung besteht darin, die Familie oder andere Angehörige im Falle eines plötzlichen Todes finanziell abzusichern, um etwa laufende Kosten, Schulden oder den Lebensunterhalt zu decken.
Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung hat die Risikolebensversicherung keinen Sparanteil und ist in der Regel günstiger. Die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit können individuell festgelegt werden, um den Bedürfnissen des Versicherten gerecht zu werden. Sie eignet sich besonders für Menschen, die ihre Angehörigen gegen finanzielle Belastungen, wie z.B. Kredite oder Hypotheken, absichern möchten.
In den meisten Fällen wird eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit dem Bau oder Erwerb einer Immobilie abgeschlossen, da hier in der Regel sehr hohe Verbindlichkeiten entstehen, die nach dem Versterben eines Lebenspartners nicht allein auf den Schultern des Hinterbliebenen lasten sollen.
Die grundsätzliche Antwort darauf lautet: So viel man will. Das große Aber: Ab einer bestimmten Versicherungssumme reicht die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag nicht mehr aus. Je nach Höhe der Versicherungssumme müssen ärztliche Nachweise über den Gesundheitszustand erbracht werden. Das kann z. B.
Die maximal mögliche Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung wird auch Untersuchungsgrenze genannt. Sie schwankt je nach Versicherer und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb einer Versicherungsgesellschaft variieren, z. B. wenn die Risikolebensversicherung zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen wird. Teilweise haben jüngere Menschen eine höhere Untersuchungsgrenze. In der Regel liegt die Untersuchungsgrenze aber bei 300.000 – 600.000 Euro.
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Versicherungsgesellschaft |
Höchstgrenze Versicherungssumme allgemein |
reguläre Untersuchungsgrenze |
abweichende Untersuchungsgrenze Immobilienabsicherung |
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Allianz |
10 Mio. Euro |
500.000 Euro |
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Baloise |
1 Mio. Euro |
< 44 Jahre: 500.000 Euro > 44 Jahre: 200.000 Euro |
– |
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DELA |
3 Mio. Euro |
< 46 Jahre: 500.000 Euro > 46 Jahre: 300.000 Euro |
600.000 Euro |
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Deutsche Lebensversicherung |
10 Mio. Euro |
500.000 Euro |
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Dialog |
7,5 Mio. Euro |
< 50 Jahre: 600.000 Euro > 50 Jahre: 400.000 Euro |
– |
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Dortmunder |
1 Mio. Euro |
450.000 Euro |
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Europa |
650.000 Euro |
800.000 Euro |
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Hannoversche |
650.000 Euro |
850.000 Euro |
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LV 1871 |
unbegrenzt |
500.000 Euro bei konstanter Summe 600.000 Euro bei fallender Summe |
– |
Bei der Baloise ist die Absicherung für alle unter 44-Jährigen ohne ärztliche Untersuchung bis 500.000 Euro Versicherungssumme möglich.
Je nach Risikostufe werden folgende ärztliche Untersuchungsergebnisse angefordert:
Mit 600.000 Euro Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung für alle unter 50-Jährigen ist die Dialog Versicherung einer der großzügigeren Anbieter am Markt. Wer sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen will, kann hier bis zu 7,5 Mio Euro Todesfallleistung vereinbaren.
Mit 600.000 Euro Versicherungssumme ohne ärztliche Untersuchung für alle unter 50-Jährigen ist die Dialog Versicherung einer der großzügigeren Anbieter am Markt. Wer sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen will, kann hier sogar bis zu 7,5 Mio Euro Todesfallleistung vereinbaren.
Die LV 1871 unterscheidet bei den Untersuchungsgrenzen nicht nach dem Eintrittsalter sondern nach der Art der Absicherung. Bei konstanter Versicherungssumme können max. 500.000 Euro, bei fallender Versicherungssumme max. 600.000 Euro abgesichert werden.
In manchen Fällen kann eine höhere Versicherungssumme notwendig sein, als es die Untersuchungsgrenzen zulassen. Das kommt vor allem dann vor, wenn wir über die Risikolebensversicherung zur Immobilienabsicherung sprechen. Bei den aktuell sehr hohen Kauf- und Finanzierungskosten müssen häufig Darlehen mit weit mehr als 500.000 Euro aufgenommen werden.
Für diesen Fall gibt es zwei Möglichkeiten.
Dieses vorgehen ist rechtlich absolut unbedenklich.
Natürlich hat es nicht ausschließlich Nachteile, sich bei Vertragsabschluss einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Dass es ein Risiko gibt, sollte einem aber dennoch bewusst sein.
Im Umkehrschluss dazu gibt es aber auch einen wichtigen Vorteil der ärztlichen Untersuchung. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung dir eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gem. §19 VVG vorwerfen kann, reduziert sich. Schließlich hast du einen ärztlichen Nachweis über deinen Gesundheitszustand erbracht, der nur schwer zu fälschen ist. Dahingegen sind die Angaben in der Gesundheitserklärung (Antragsfragen ohne Untersuchung) anfälliger für einen entsprechenden Vorwurf.
Darüber hinaus hast du natürlich auch weniger Papierkram zu erledigen, wenn du die volle Versicherungssumme bei einem einzigen Anbieter versicherst. Da wir dir natürlich bei der Antragsstellung zur Seite stehen, ist das ein relativ überschaubarer Vorteil, aber es soll ja durchaus Menschen geben, die es gerne möglichst unkompliziert halten möchten.
Neben der Möglichkeit, für die Risikolebensversicherung vereinfachte Gesundheitsfragen nutzen zu können, besteht bei Aufnahme eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung auch die Möglichkeit, höhere Summen ohne ärztliche Untersuchung zu versichern. In der oben gezeigten Tabelle sind die abweichenden Untersuchungsgrenzen für die Absicherung eines Immobilienkredits bereits aufgeführt. Dabei ist auch zu erkennen, dass die höheren Untersuchungsgrenzen eher die Ausnahme als der Standard sind.
Beim Thema Risikoleben für Immobilienabsicherung ist die Versicherungssumme zudem in der Regel nicht konstant, sondern entsprechend Zins und Tilgung annuitätisch fallend. Dadurch schrumpft die Versicherungssumme über die Laufzeit ähnlich wie die Darlehenssumme.
Häufig müssen Fristen eingehalten werden, sodass die Risikolebensversicherung bis spätestens 6 Monate (teils auch 12 Monate) nach Abschluss des Darlehensvertrags beantragt werden muss.
Hinzu kommt, dass die höhere Untersuchungsgrenze bei der Hannoverschen an die Beantwortung der verkürzten Gesundheitsprüfung gebunden ist, die die Gesellschaft für die Immobilienabsicherung ebenfalls anbietet. Habe ich nun aber eine Vorerkrankungen, die in der vereinfachten Gesundheitsprüfung angabepflichtig ist und muss eine Risikoprüfung erfolgen, entfällt sowohl die verkürzte Gesundheitsprüfung als auch die höhere Untersuchungsgrenze. Trotz Immobilienerwerb kann ich also nur die niedrigere Absicherungshöhe nutzen.
Telefonisch, persönlich oder online für dich da
Alternativ und zeitsparend ist die Online-Terminvereinbarung für eine Video-Beratung, ein Telefonat (wir rufen dich zu einer gewünschten Zeit an) oder vor Ort in Freiburg.
Die Risikolebensversicherung ist eine wichtige Absicherung für deine Hinterbliebenen, insbesondere dann, wenn du als Alleinverdiener in der Familie bist oder ihr gemeinsam eine Immobilie erworben oder andere andere größere Verbindlichkeiten habt.
Zwar kann man grundsätzlich unbegrenzt viel Leistung vereinbaren, aber bei Summen von mehr als 500.000 Euro wird in der Regel eine ärztliche Untersuchung gefordert. Das damit einhergehende Risiko kann man umgehen, in dem man die gewünschte Versicherungssumme auf 2 oder mehr Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften aufteilt.
Die DOC Supporter stehen dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um deine persönliche Absicherung geht.
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