Die gesetzliche Krankenversicherung deckt im Krankenhaus nur die medizinisch notwendige Regelversorgung ab. Als Arzt oder Ärztin wünschst du dir bei einem eigenen Klinikaufenthalt oft mehr: freie Krankenhauswahl, Behandlung durch den Chefarzt und spürbar mehr Privatsphäre. Genau hier setzt die stationäre Zusatzversicherung an – als sinnvolle Ergänzung zu deiner Krankenversicherung.
Wir zeigen dir, welche Leistungen für Ärzte wirklich zählen, worauf du bei Tarifen achten solltest und wie du unnötige Fallstricke vermeidest.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtliche Grundlage für Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung ist § 17 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). Vereinbarst du wahlärztliche Leistungen, gilt automatisch die sogenannte Wahlarztkette: Die Vereinbarung erstreckt sich auf alle liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses – nicht nur auf den Chefarzt persönlich. Wie du dich zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit absicherst, liest du in unserem Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte.
Wahlärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Ohne besondere Begründung darf höchstens das 2,3-fache des Gebührensatzes berechnet werden, in begründeten Fällen bis zum 3,5-fachen Satz. Übernimmt ein Vertreter die Behandlung, gilt sogar nur der 2,3-fache Höchstsatz.
| Behandlungssituation | Höchstsatz nach GOÄ |
|---|---|
| Regelfall ohne besondere Begründung | 2,3-fach |
| Begründete Ausnahmefälle (z. B. hoher Aufwand) | bis 3,5-fach |
| Behandlung durch ärztlichen Vertreter | 2,3-fach (max.) |
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt im Krankenhaus nur die medizinische Regelversorgung ab. Möchtest du als Arzt oder Ärztin Chefarztbehandlung, ein Ein- oder Zweibettzimmer oder freie Krankenhauswahl, benötigst du dafür eine private stationäre Zusatzversicherung.
Nach § 17 Abs. 3 KHEntgG erstreckt sich eine Wahlleistungsvereinbarung automatisch auf alle liquidationsberechtigten Ärzte der Klinik – nicht nur auf den namentlich genannten Chefarzt. Das ist gerade für Ärzte relevant, die als Patient nicht zwingend vom eigenen Fachkollegen behandelt werden möchten.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit einem Regelhöchstsatz vom 2,3-fachen, in begründeten Ausnahmefällen bis zum 3,5-fachen Satz. Eine gute stationäre Zusatzversicherung übernimmt diese Mehrkosten in der Regel vollständig.
Als Arzt oder Ärztin kennst du den Klinikalltag aus erster Hand – und weißt genau, was einen Krankenhausaufenthalt angenehmer macht. Die stationäre Zusatzversicherung sichert dir genau die Leistungen, auf die es aus medizinischer und menschlicher Sicht ankommt.
Ihre Frage ist unbeantwortet geblieben? Nehmen Sie jetzt unkompliziert mit uns Kontakt auf.
Vergleiche Tarife nicht nur anhand des Beitrags, sondern vor allem anhand der Leistungen: Ist die Wahlarztbehandlung in allen zugelassenen Krankenhäusern in Deutschland eingeschlossen? Gilt die Zusage auch für ambulante Operationen? Einen ersten Überblick über die passende Grundabsicherung bietet unser Beitrag zur Krankenversicherung für Ärzte.
Die stationäre Zusatzversicherung wird risikoabhängig kalkuliert. Das bedeutet: Vor Vertragsabschluss musst du Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.
Je früher du dich absicherst, desto günstiger und unkomplizierter ist meist der Abschluss – Vorerkrankungen können sonst zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Wer zusätzlich das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern möchte, findet Informationen in unserem Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt, Zusatzversicherungen frühzeitig und unabhängig vom aktuellen Gesundheitszustand abzuschließen.
Nicht jeder Tarif bietet automatisch den vollen Schutz. Bevor du dich für eine stationäre Zusatzversicherung entscheidest, lohnt sich ein genauer Blick auf die folgenden vier Leistungsbausteine – sie entscheiden darüber, ob du im Ernstfall wirklich optimal versorgt bist.
Diese Punkte solltest du in jedem Fall mit deinem Berater besprechen, bevor du unterschreibst. Auch ein Blick in unseren Beitrag zur Krankenversicherung für Ärzte hilft dir, die Bausteine richtig einzuordnen.
Achte darauf, dass die Behandlung durch den Wahlarzt oder eine festgelegte ständige Vertretung abgesichert ist – inklusive der Wahlarztkette nach § 17 KHEntgG, die sich auf alle liquidationsberechtigten Ärzte erstreckt.
Prüfe, ob auch Zweibettzimmer eingeschlossen sind, falls kein Einbettzimmer verfügbar ist, und ob Komfortleistungen wie TV, WLAN oder ein separates Bad Teil der Leistung sind.
Ein guter Tarif lässt dir die Wahl unter allen zugelassenen Krankenhäusern in Deutschland – unabhängig von Kooperationslisten oder Wohnort.
Achte auf Optionsrechte zur Erhöhung des Schutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung, etwa bei Facharztweiterbildung, Oberarzt-Position oder Niederlassung.
Neben den vier zentralen Leistungsbausteinen lohnt sich auch ein Blick auf die praktischen Rahmenbedingungen deines Vertrags. Gerade als vielbeschäftigter Arzt oder Ärztin sparst du dadurch Zeit und vermeidest spätere Überraschungen.
Telefonisch, persönlich oder online für dich da
Als Arzt oder Ärztin hast du besonders hohe Ansprüche an deine eigene medizinische Versorgung – zu Recht. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt jedoch nur die Regelversorgung ab und lässt dir bei Chefarztbehandlung, Zimmerwahl und Klinikauswahl keinen Spielraum.
Mit einer passenden stationären Zusatzversicherung sicherst du dir genau die Leistungen, die dir als Mediziner wichtig sind – fachlich hochwertig, diskret und komfortabel. Wir helfen dir gerne, die passende Absicherung für deine individuelle Situation zu finden.
Sichere dir jetzt eine unabhängige Einschätzung zu deiner stationären Zusatzversicherung!
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